Immobilien vermieten
Attraktive Renditen bei verhältnismäßig geringem Risiko
Wir wissen was zu beachten ist
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KSK-Immobilien: Ihr kompetenter Partner rund um Immobilien
Die Vermietung von Immobilien ermöglicht attraktive Renditen bei verhältnismäßig geringem Risiko. Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Immobilie zu vermieten, stellen sich ähnliche Fragen wie beim Verkauf. Bei der Beantwortung der Fragen gibt es jedoch Unterschiede. Neben der Rendite, die vom Mietpreis zu erwarten ist, spielt vor allem die Rechtssicherheit eine Rolle. Die Mietpreise dürfen beispielsweise nicht einfach beliebig hoch angesetzt oder erhöht werden. Auch bei der Mieterauswahl gilt es andere Faktoren zu beachten als bei der Suche nach einem Käufer, um sich unter anderem vor Mietnomaden zu schützen.
Wir unterstützen Sie aber nicht nur bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie, sondern auch bei der Suche nach einem geeigneten Mietobjekt. In unserem Mietportfolio offerieren wir sowohl Immobilien für die Privatvermietung als auch für die Gewerbevermietung. Gerne informieren wir Sie über die Unterschiede zwischen den beiden Vermietungsarten. Lassen Sie sich von uns persönlich beraten und sprechen Sie uns an. Senden Sie uns dazu einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
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Immobilien-Vermietung als Kapitalanlage – Renditeobjekt vermieten
Mit der Vermietung von Immobilien lässt sich mit etwas Geschick bei verhältnismäßig geringem Risiko eine attraktive Rendite erzielen. Besonders beliebt sind kleinere Wohnungen mit zwei bis drei Zimmern, die von einer breiten Zielgruppe nachgefragt werden. Bei der Suche nach geeigneten Renditeobjekten gilt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen. Dazu gehört vor allem die Lage des Mietobjektes. Sie sollten sich genau überlegen, wo Sie die Immobilie kaufen. Als privater Vermieter mit geringem Erfahrungsschatz sollten Sie in einer Ihnen bekannten Region investieren und nicht auf Entwicklungen an anderen Standorten spekulieren. Die Nähe zum eigenen Wohnort hat außerdem den Vorteil, dass Sie bei Problemen mit der Immobilie oder dem Mieter schnell vor Ort sind.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
Im Unterschied zum Verkauf geben Sie Ihre Pflichten bei der Vertragsunterzeichnung nicht ab. Im Gegenteil: Die Verpflichtungen fangen mit dem Mietvertrag erst an. Zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört die Instandhaltung der Immobilie. Für den Fall, dass Sie nicht selbst vor Ort sind, sollten Sie einen Hausmeister engagieren, der sich um Verschleißteile oder defekte Technik kümmert. Kleinere Schönheitsreparaturen können Sie vertraglich auch an den Mieter abgeben, dies gilt aber nur für Einrichtungsgegenstände wie etwa Fenstergriffe oder Lichtschalter und auch nur, wenn es sich nicht um typische Verschleißerscheinungen handelt. Beschädigte Leitungen, Rohre oder Baumängel und defekte Heizkörper sind immer Sache des Vermieters. Neben der Instandhaltungspflicht müssen Sie als Vermieter Mülltonnen bereitstellen und im Winter für einen Streudienst sorgen. Die Kosten für die Müllentsorgung und den Winterdienst können Sie innerhalb der monatlichen Nebenkosten auf den Mieter übertragen. Einmal jährlich müssen Sie die vom Mieter geleisteten Zahlungen mit den tatsächlichen Kosten abgleichen und in einer detaillierten Nebenkostenabrechnung vorlegen. Bei niedrigeren Zahlungen als erwartet erhält der Mieter eine Rückzahlung. Fallen die Kosten höher aus, muss er eine Nachzahlung leisten. Darüber hinaus müssen Sie dem Mieter bei seinem Einzug – spätestens jedoch nach 14 Tagen – eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Mieter auch wirklich eingezogen ist und wird von ihm für die Anmeldung seines neuen Wohnsitzes benötigt.
Ermittlung der rechtssicheren Miete
Durch die Mietpreisbremse sind viele Vermieter verunsichert und haben Angst, beim Festlegen der Miete Fehler zu machen. Zudem gelten je nach Region unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich betrifft die Mietpreisbremse aber nur etwa ein Viertel aller 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland. Im Geschäftsgebiet der KSK-Immobilien betrifft die Mietpreisbremse das Kölner Stadtgebiet, die Städte Brühl, Hürth und Frechen im Rhein-Erft-Kreis sowie Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis. Darüber hinaus darf die ortsübliche Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden. Doch was bedeutet ortsübliche Vergleichsmiete? Allgemein bezeichnet die Vergleichsmiete die Miethöhe, die in der gleichen Gemeinde für Immobilien mit einer ähnlichen Größe, Beschaffenheit, Lage und Ausstattung erhoben wird. Die Höhe der Vergleichsmiete steht auch im Mietspiegel. Häufig ist in kleineren Städten kein oder nur ein veralteter Mietspiegel erhältlich. In solchen Fällen können Sie sich an der Marktmiete orientieren, die sich wiederum nach Angebot und Nachfrage richtet. Das Ausloten einer rechtssicheren und realistischen Miete erfordert in der Regel eine langjährige Marktkenntnis, Erfahrung und Hintergrundwissen. Die Immobilienmakler der KSK-Immobilien sind seit mehr als 20 Jahren in der Immobilienvermittlung tätig und an über 50 Standorten innerhalb des 3.650 km² großen Geschäftsgebietes persönlich vor Ort. Gerne unterstützen wir Sie auch im Hinblick auf mögliche Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen, die das Anheben der Miete rechtfertigen.
Die Auswahl des richtigen Mieters
Nicht nur beim Festlegen der richtigen Miete ist einiges zu beachten, auch bei der Mieterauswahl müssen einige Punkte berücksichtigt werden. Neben Sympathie spielt vor allem das Prüfen der Unterlagen eine wichtige Rolle, um sich vor Mietnomaden zu schützen. Ist der Mieter einmal im Besitz der Schlüssel und im Objekt, ist es schwer, ihm wieder zu kündigen, für den Fall, dass die Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird. Unter Umständen hinterlässt er auch ein großes Chaos oder ein verwahrlostes Objekt. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld einen Überblick über die Finanzen und die Verlässlichkeit des Mietinteressenten verschaffen. Dabei helfen eine SCHUFA- oder Bonitätsauskunft, Gehalts- oder Einkommensnachweise sowie eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung des letzten Vermieters. Eine Mieterselbstauskunft gibt darüber hinaus Auskunft über die Anzahl der einziehenden Personen, Haustiere und weitere Kriterien, um herauszufinden, ob der Mieter zu Ihnen passt. Im Rahmen der Vermietung kümmern wir uns gerne um die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen und laden nur Interessenten ein, die ernsthaft Interesse haben. Mit unserer Expertise können wir objektiv urteilen und lassen uns nicht von Kommentaren zur Einrichtung oder Ähnlichem verunsichern.
Vermietung von Gewerbeimmobilien – die Unterschiede zur Privatvermietung
Die Vermietung von Gewerbeimmobilien unterscheidet sich in vielen Punkten von der Privatvermietung und hat einige Besonderheiten. In vielen Fällen kann die Miete mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das kommt dem Vermieter vor allem bei hohen Anschaffungs- oder Sanierungskosten zu Gute, für die er Vorsteuer ziehen kann. Anders als bei Wohnimmobilien kann der Vermieter die Miete bei Gewerbeimmobilien frei bestimmen, da die Mietpreisbremse bei der Gewerbevermietung nicht gilt. Darüber hinaus haben Gewerbemietverträge in der Regel feste Laufzeiten und können nur aus „wichtigem“ Grund vorher gekündigt werden. Die feste Laufzeit hat für Mieter und Vermieter gleichermaßen Vorteile. Beide Parteien investieren oftmals größere Summen in die Ausstattung und müssen sichergehen können, dass der festgelegte Nutzungszweck längerfristig bestehen bleibt. Für privat vermietete Häuser und Wohnungen ist es von Vorteil, wenn sie ohne Mieter verkauft werden, da die meisten Interessenten den Wohnraum selbst nutzen möchten. Da Gewerbeimmobilien aber ein deutlich höheres Leerstandsrisiko haben, sind vermietete Gewerbeimmobilien bei einem Verkauf wertvoller als unvermietete. Bei einer gut vermieteten Immobilie rechnen Investoren mit gut zu erwirtschafteten Mieteinnahmen. Darüber hinaus besteht zwischen Privat- und Gewerbemietrecht ein Unterschied im Hinblick auf die Eigenbedarfskündigung. Diese ist im Bereich der Gewerbevermietung nicht möglich. Der Vermieter ist über die Laufzeit des Mietvertrags an den Mieter gebunden und kann dem Mieter auch nicht kündigen, wenn er die Immobilie selbst für geschäftliche Zwecke benötigt.